Dass Polizisten darüber Auskunft geben, wie ihr Alltag im Umgang mit Spitzeln aussieht, kommt so gut wie gar nicht vor. Denn wer auf Infos aus dem Verbrechermilieu angewewiesen ist, verpflichtet sich zur Verschwiegenheit – und gibt aus «polizeitaktischen Gründen» am besten gar nichts preis. Um so erstaunlicher, dass ein Kantonspolizist im letzten Dezember dennoch Einblick in eine bis jetzt unbekannte Arbeitswelt gab. Der 44-jährige Kantonspolizist stand damals vor dem Hinwiler Einzelrichter, weil er angeblich einem Straftäter, der auch als Informant der Polizei agierte, verbotenerweise Interna verraten haben soll. Der Polizist arbeitete seit geraumer Zeit in einer verdeckt operierenden Einheit im Zürcher Oberland. Er erwähnte gegenüber dem Richter, dass die Polizei auf Privatpersonen angewiesen sei, die von sich aus oder im Auftrag der Polizei hin, Informationen aus dem Verbrechermilieu sammeln. «Jeder Fahnder ist gehalten, sich zwei bis fünf Informanten zu beschaffen», verriet er vor Gericht. Sodann liess er klar durchblicken, dass er mit den entsprechenden Rahmenbedingungen, die die Kantonspolizei den Informantenbetreuern bietet alles andere als zufrieden ist. Er sprach davon, dass er zu Beginn seiner Tätigkeit nur gerade einen «halbtägigen Crashkurs» gemacht habe, um den Umgang mit Informanten zu lernen. Er kritisierte auch, dass es in diesem Zusammenhang «keine konkreten Weisungen» und kein Handbuch gebe.

«Quid pro quo»

Die Beziehung zwischen Fahnder und Informanten umschrieb er mit dem lateinischen Zitat «Quid pro quo» (wörtlich «dies für das») bekannt aus dem Psychothriller «Das Schweigen der Lämmer». Man müsse den Informanten halt ein Zückerchen geben, erlärte der Fahnder vor Gericht. «Von nichts kommt nichts.» Ein Polizist entscheide allerdings allein, welche Unterstützung er einem Tippgeber gebe. Vor diesem Hintergrund wäre es gut möglich, dass er sich zu illegalen Taten hat hinreissen lassen. Der Vorwurf stand damals im Raum. Die Anklage warf dem Kantonspolizisten vor, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Der Polizist soll einem seiner Informanten Auskunft darüber erteilt haben, ob im Polizei-Informationssystem Polis neue Strafanzeigen gegen den Spitzel eingegangen sind. «Ich habe dem Informanten nie Polizeiinterna preisgegeben», beteuerte der Polizist. Auf die Frage des Informanten nach Strafanzeigen habe er lediglich mit einem unverbindlichen Spruch reagiert. Er habe aber nie im Polis nachgeschaut. «Es ist kein einfacher Fall», sagte der Richter damals bei der Eröffnung der Urteilsverkündung. Man sei jedoch zu einem Freispruch gekommen. Die Auskunft des Polizisten habe nicht auf Polis-Informationen beruht, sondern sei wahrscheinlich tatsächlich eine spontane, nichtssagende Antwort gewesen.

Der Polizist arbeitet heute immer noch bei der Kantonspolizei. Er ist aber nicht mehr als Fahnder tätig, sondern wurde in den Innendienst versetzt – wie bereits jener Polizist im Winterthurer Fall.